Was ist eigentlich bei einem Einbruch versichert? : Hypo Tirol Versicherungsmakler

Gut informiert

Was ist eigentlich bei einem Einbruch versichert?

Viele Versicherte gehen nach Abschluss der Haushaltsversicherung davon aus, dass damit alle Schäden im eigenen Heim gedeckt sind. Im Schadenfall stellt sich jedoch oft heraus, dass dem nicht so ist.

 

Von Oktober bis März, besonders in den frühen Abendstunden, schlagen Einbrecher besonders gerne zu. Wenn es Sie trifft, sind Sie hoffentlich ausreichend versichert. Folgende Tipps sollten Sie beherzigen.

Auf den Leistungsumfang kommt es an 
Grundsätzlich ist das Inventar Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung (Möbel, Geschirr, Elektrogeräte, Lampen, Teppiche, Bücher, Kleidung, etc.) durch die Haushaltsversicherung geschützt. Sie deckt nicht nur Schäden durch Sturm, Feuer oder Leitungswasser ab, sondern kommt auch bei Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfachem Diebstahl zum Tragen. Nicht selten stehen Einbruchsopfer jedoch vor der Tatsache, dass nicht der gesamte Schaden gedeckt ist. Denn welche Schäden versichert sind, hängt maßgeblich vom Deckungsumfang Ihrer Haushaltsversicherung ab. Auch Zusatzklauseln wie Neuwertklausel, grobe Fahrlässigkeit oder Unterversicherungsverzicht spielen eine entscheidende Rolle. 

 

Wertgegenstände sind nur bedingt versichert 
Wertgegenstände wie etwa Bargeld, Schmuck, Münzen oder Briefmarken sind nur bedingt durch die Haushaltsversicherung abgesichert. Beim Diebstahl von Wertgegenständen werden diese nur bis zu in den Vertragsbedingungen festgelegten Höchstgrenzen ersetzt. Diese Höchstgrenzen sind abhängig von der Art der Verwahrung. Für Wertgegenstände, die offen herumliegen oder in unversperrten Möbeln gelagert werden, fällt der Ersatz am geringsten aus. Am höchsten ist die Ersatzleistung für Wertsachen, die in ei¬nem Safe verwahrt werden. Aber auch hier gelten – je nach Sicherheitsklasse des Tresors – Obergrenzen. Am besten verwahren Sie Wertgegenstände und Bargeld in einem Bankschließfach. 

 

Fenster und Türen geschlossen halten 
Auch wenn die Wohnung oder das Haus nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt ist, müssen Fenster verschlossen (Erdgeschoß und Keller) und Türen versperrt werden. Sonst kann der Versicherer die Leistung vermindern oder ganz verweigern. Dabei ist zu beachten, dass laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) eine nur ins Schloss gefallene Tür nicht als versperrt gilt und somit bei Einbruch nur eine verminderte oder gar keine Deckung besteht. 

 

Wertgegenstände sollten dokumentiert werden


Verwahren Sie Bargeld und Wertgegenstände am besten in einem Bankschließfach. Führen Sie ein Verzeichnis über Ihre Wertgegenstände (Schmuck, Sparbücher, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Pelze, Teppiche, etc.) inkl. Foto und Wertangabe. Speichern Sie diese Verzeichnisse und Fotos digital so ab, dass Sie unabhängig von der Festplatte darauf Zugriff haben (z.B. Cloudspeicher). So haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Wertgegenstände und können Ihren Besitz nachweisen. Das erleichtert nach einem Einbruch die Schadenabwicklung.

 

Kein leichtes Spiel für Einbrecher

 

  •  Gut sichtbare Alarmanlagen schrecken Einbrecher ab. Zwar mag die Anschaffung einer Alarmanlage teuer sein, sie kann Ihnen jedoch viel Geld und Nerven ersparen. Mittlerweile gibt es übrigens   Alarmanlagen-Attrappen, die von einer echten kaum zu unterscheiden sind. 
  • Simpel, aber effektiv: Räumen Sie Einstiegshilfen wie Leitern, Gartenmöbel oder Tonnen weg, um Einbrechern den Einstieg zu erschweren. 
  • Vergessen Sie nicht, Türen zu versperren und Fenster zu schließen. Schlüssel haben unter der Fußmatte oder in Blumentöpfen nichts verloren. 
  • Wenn Sie auf Urlaub sind, bitten Sie Nachbarn oder Verwandte, den Briefkasten regelmäßig zu leeren und nach dem Rechten zu sehen. 
  • Sorgen Sie für Beleuchtung. Zeitschaltuhren oder TV-Simulatoren lassen es aussehen, als ob Sie zu Hause wären. Diese Geräte sind relativ günstig im Baumarkt zu haben. 
  • Kündigen Sie einen geplanten Urlaub nicht in sozialen Netzwerken oder auf der Mobilbox an.