Kunst oder Sachbeschädigung? Graffiti entfernen ist teuer! : Hypo Tirol Versicherungsmakler

Gut informiert

Kunst oder Sachbeschädigung? Graffiti entfernen ist teuer!

Über den künstlerischen Wert lässt sich oft streiten, über die Höhe des Schadens eher nicht: Wenn über Nacht Graffiti die Wände „zieren“, haben Hausbesitzer ein Problem. Denn die Kosten für das Entfernen der „Kunstwerke“ aus der Spraydose sind beträchtlich. Es lohnt sich daher, diese Kosten in der Gebäudeversicherung abzudecken.

Zwischen 4000 und 5000 Sachbeschädigungen durch Graffiti werden jährlich in Österreich zur Anzeige gebracht. Mehr als die Hälfte aller Delikte werden in Wien angezeigt, die Bundesländer folgen mit Abstand. Sachbeschädigung durch Graffiti ist national und international ein eher städtisches Problem. Die Schäden gehen jährlich in die Millionenhöhe.

 

„Die Täter sind sich in vielen Fällen sehr wohl bewusst, welches Delikt sie setzen und welche hohen Schäden sie anrichten. Sie planen ihre Aktionen, vermummen sich und einer steht Schmiere“, wissen Experten für Kriminalprävention aus dem Bundeskriminalamt. Die Ermittlungsansätze für die Polizei seien aber schwierig, weil die Täter an dunklen, oft nur schwer erreichbaren Orten agieren und häufig Mitglieder einer eingeschworenen Gemeinde sind. Entsprechend niedrig ist die Aufklärungsquote: Sie liegt im langjährigen Durchschnitt österreichweit bei rund 20 Prozent, nur jeder fünfte Fall wird demnach aufgeklärt. In der Mehrzahl der Fälle muss der Hausbesitzer für die Kosten der Graffiti-Entfernung aufkommen.

 

Absichern lässt sich das Risiko von Vandalismusschäden durch eine entsprechende Gebäude- oder Eigenheimversicherung. Bei ausgesuchten Versicherern können Schäden durch Vandalismus im Außenbereich von Gebäuden, z. B. durch Graffiti, mit unterschiedlich hohen Leistungsbegrenzungen eingeschlossen werden

 

Wissen

§ 125, Strafgesetzbuch: „Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ Unter Sachbeschädigung im Sinne dieses Gesetzes ist die Vernichtung oder Verminderung des Gebrauchswertes einer Sache zu verstehen.