Keine Geschäftsreise ohne Versicherungsschutz : Hypo Tirol Versicherungsmakler

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Keine Geschäftsreise ohne Versicherungsschutz

Arbeitgeber sind zur Fürsorge gegenüber ihren Mitarbeitern verpflichtet!

Mehr als drei Milliarden Euro geben Österreichs Unternehmen pro Jahr für Geschäftsreisen aus. Das Haftungsrisiko von Geschäftsreisen wird aber häufig unterschätzt – es gibt da den Paragraph 130 ff ASVG (Erkrankung im Ausland).

Herr M., 58 Jahre alt, ist Monteur bei einer österreichischen Firma. Geschäftlich reist er nach Südkorea. Auf der Baustelle steigt er ins „Leere“ und stürzt mehrere Meter ab, bricht sich Becken und Steißbein. Eine sofortige medizinische Versorgung ist notwendig – es dauert 7 Tage bis der Rücktransport mittels Ambulanzjet möglich ist.
Kosten insgesamt: € 106.014,00; davon übernimmt die Gebietskrankenkasse € 1.831,00. Für den Rest muss der Dienstgeber aufkommen: € 104.183,00.


Schauplatz Südamerika: Ein Österreichisches Unternehmen stellt sich auf einer Messe in Brasilia vor. Während der Präsentation sackt der Mitarbeiter der Firma, Herr L., bewusstlos in sich zusammen – es folgen Erste Hilfe und Einlieferung ins Krankenhaus – Diagnose. Schlaganfall; für eine Heimreise ist der Patient nicht stabil genug – erst nach 14tägigem stationären Aufenthalt wird Herr L. nach Österreich zurückgeflogen.
Kosten insgesamt: € 295.200; davon übernimmt die Gebietskrankenkasse € 6.966,00. Für den Rest muss der Dienstgeber aufkommen: € 288.234,00.

 

Gehen Sie als Unternehmen in diesem Bereich kein Risiko ein – sie haften im Rahmen im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht für alles, was nicht von der Sozialversicherung übernommen wird - und wie wir gesehen haben, übernimmt diese nicht allzu viel.


Welche Möglichkeiten haben Sie:
-    Sie schließen für Ihre Mitarbeiter als Firma eine Reiseversicherung ab;
-    Sie stellen Ihren Mitarbeitern eine Firmen-Kreditkarte zur Verfügung mit ausreichendem Versicherungsschutz;
-    Sie hoffen, dass nichts passiert; und, falls doch einmal etwas passiert hoffen Sie, dass Ihr Mitarbeiter für sich vorgesorgt hat und sein Versicherer nicht bei Ihnen regressiert. Diese Variante empfehlen wir nicht!

 

Wie auch immer – nehmen Sie dieses Thema bitte nicht auf die leichte Schulter.