Haftungsfalle Drohne: So sind Sie auf der sicheren Seite! : Hypo Tirol Versicherungsmakler

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Haftungsfalle Drohne: So sind Sie auf der sicheren Seite!

Drohnen boomen! Zwischen 50.000 und 100.000 Quadrokopter - so der korrekte Namen der Drohnen mit vier Antriebsrotoren - sind laut Schätzungen in Österreichs Luftraum aktiv. Das Risiko wird dabei oft unterschätzt, ein professioneller Versicherungsschutz ist eher die Ausnahme als die Regel.

Die Bandbreite reicht von Beschädigungen an Stromleitungen, Autos, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen an Menschen. Der Propeller kann vor allem Schnittverletzungen verursachen.

 

Wie sieht es mit der Versicherungs- und Bewilligungspflicht für Drohnen aus? Sie ist davon abhängig, in welche Kategorie die jeweilige Drohne fällt und ob sie privat oder gewerblich genutzt wird. Die folgende Aufzählung gilt für privat genutzte Drohnen.:

 

  • Drohnen mit maximal 250 g Abfluggewicht werden als „Spielzeug“ klassifiziert. Sie müssen eine maximale Flughöhe von 30 Metern einhalten und sind nicht versicherungspflichtig. Achtung: In manchen privaten Haftpflichtversicherungen im Rahmen der Haushaltsversicherungen sind auch Spielzeugdrohnen von der Deckung ausgeschlossen!

 

  • Flugmodelle unter 25 kg, die nicht unter „Spielzeug“ fallen, unterliegen dem Luftfahrtgesetz. Für Sie besteht Versicherungspflicht.

 

  • Sobald diese Modelle mit Kamera betrieben werden, ist neben einer Haftpflichtversicherung auch die Bewilligung durch die Luftfahrtbehörde Austro Control erforderlich. Die Austro Control legt die Verwendung, das Einsatzgebiet und die Piloten fest. Das Flugobjekt muss mit freiem Auge sichtbar sein.

 

Ausgesuchte österreichische Versicherer bieten professionellen Versicherungsschutz für Drohnen. Die Drohnenversicherung ersetzt Sach- und Personenschäden, die Prämien sind u.a. davon abhängig, ob die Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden.