Gefährliche Haftung – das Risiko für Führungskräfte steigt : Hypo Tirol Versicherungsmakler

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Gefährliche Haftung – das Risiko für Führungskräfte steigt

Führungskräfte leben gefährlich. Durch die Flut an Gesetzen und Vorschriften, neue Risiken durch Cyberangriffe, verschärfte Datenschutzrichtlinien und durch sinkenden Rückhalt durch die Eigentümer steigt auch für Führungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen die Gefahr, für unternehmerische Entscheidungen persönlich haftbar gemacht zu werden.

Denn Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften für Pflichtverletzungen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch gegenüber außenstehenden Dritten – und zwar uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

 

Die Bandbreite an möglichen Verletzungen der unternehmerischen Sorgfalt ist groß. Sie reicht von der mangelnden Prüfung der Liquidität von Geschäftspartnern, Fristenversäumnissen, der Nichtbefolgung behördlicher Auflagen, Abgaben- und Steuervergehen, der Missachtung von Arbeitszeitvorschriften und mangelnder Kontrolle bis hin zur Verschleppung des Konkursantrags.

 

Gleichzeitig hat sich die Anspruchsmentalität in den Unternehmen verändert. Bei Vermögensschäden zögern Anteilseigner und vor allem Insolvenzverwalter nicht lange. Sie wollen, dass die Verantwortlichen den Schaden ersetzen. Aufsichtsräte sind grundsätzlich verpflichtet, Schadensersatzansprüche zu verfolgen.

 

Wer glaubt, Haftungsrisiken betreffen nur die Führungskräfte von großen Unternehmen, der irrt. Die Gesetzesflut trifft in vielen Fällen auch die Geschäftsführer von kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Beispiel unter vielen: Die neue Datenschutzrichtlinie, die Mitte 2018 in Kraft trat. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat zu einer massiven Verschärfung der Datenschutzregulierung in Europa geführt, die Bußgelder für Verstöße können in die Millionen gehen.

 

Professioneller Versicherungsschutz ist daher wichtiger denn je. Eine Directors & Officers (D&O) Versicherung schützt Führungskräfte bei nicht vorsätzlichen Verstößen gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht. Sie deckt z.B. die Kosten eines spezialisierten Anwalts bei der Abwehr der oft sehr kostspieligen Schadenersatzansprüche. Werden gerechtfertigte Haftungsansprüche festgestellt, bietet die Versicherungsgesellschaft gemäß Vertragsbestimmungen Schadensersatz.