Brandverhütungsvorkehrungen bei brandgefährlichen Tätigkeiten : Hypo Tirol Versicherungsmakler

Gut informiert

Brandverhütungsvorkehrungen bei brandgefährlichen Tätigkeiten

Jeder sechste Brandschaden in heimischen Unternehmen wird durch Schweißen, Löten, Flexen oder Flämmen verursacht. Eine Vielzahl der Schäden wäre durch effiziente bauliche, organisatorische und technische Prävention wahrscheinlich zu verhindern.

 

Wenn wir von Schäden sprechen, sprechen wir nicht „nur“ vom unmittelbaren Sachschaden, den ein Feuer anrichtet. Wir denken vor allem auch an Folgeschäden durch Verzögerungen oder Stillstände, Reputationsschäden bis hin zum Verlust von Kunden und/oder Marktanteilen – ganz zu schweigen von möglichen Personenschäden mit all ihren Konsequenzen. Tatsache ist, dass ein derartiges Großschadenereignis existenzbedrohend sein kann.

 

Natürlich haften externe Firmen für verursachte Schäden. Im Regelfall reichen die Versicherungssummen jedoch kaum aus, um Folgeschäden abzugelten.

 

Deshalb: Egal, ob Sie selbst Hand anlegen, oder die Arbeiten von beauftragten Firmen durchführen lassen – nehmen Sie Brandschutzmaßnahmen ernst. Keiner kennt die Gegebenheiten und Gefahrenquellen vor Ort besser als Sie. Denn ein Funke kann reichen, um brennbare Materialen zu entzünden oder heimtückische Glutnester zu verursachen. Der optimale Brandschutz startet bereits vor den Heißarbeiten, begleitet sie und reicht bis zur Nachkontrolle.
 

 

 

Brandverhütungsvorkehrungen gemäß TRVB 104 O

 

 

Schweißen, Schneiden, Löten, Farbabbrennen, Auftauen, Flämmen, Trennschleifen usw. auf nicht dafür vorgesehenen ständigen Arbeitsplätzen (wie Baustellen, etc.) sind fast immer mit Brandgefahr verbunden. Brennbares Material kann durch Wärmeleitung auch hinter einer nicht brennbaren Verkleidung (Mörtel, Asbestzement, Blech, usw.) in Brand geraten; Kanäle, Schächte, Rohrleitungen, Blindböden und ähnliche Hohlräume begünstigen die Brandausbreitung.

 

Besichtigen Sie deshalb, um sich richtig verhalten zu können, zunächst die Arbeitsstelle sowie ihre Umgebung und lassen Sie sich vom Auftraggeber über besondere Gefahren informieren. Nähere Informationen über die mit Feuerarbeiten verbundenen Brandgefahren finden Sie in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 104 O „Brandgefahren beim Schweißen, Schneiden, Löten und anderen Feuerarbeiten“.
Diese Richtlinie ist bei der für Ihr Bundesland zuständigen Brandverhütungsstelle, beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband oder beim zuständigen Landesfeuerwehrverband erhältlich.

 

Vor Beginn der Arbeit:

 

Kontrolle der Arbeitsmittel auf einwandfreie Funktion sowie Bestimmung des zweckmäßigen Standorts der Geräte, um bei Bedarf die Energiezufuhr unterbrechen zu können.

 

In angrenzende Bereiche führende Wand-, Boden- und Deckendurchbrüche sowie Zwischenböden, Zwischendecken, Fugen und Ritzen aber auch offene Enden von mit der Arbeitsstelle verbundenen Rohrleitungen mit nicht brennbarem Material – wie angefeuchtete Mineralwolle, Flammschutzpaste, Lehm, Mörtel u. dgl. – abdichten. Auf mögliche Wärmeleitung achten!

 

Brennbares Material (auch Staub) im Schutzbereich entfernen. Dies gilt insbesondere auch bei unverschließbaren Durchbrüchen für die Bereiche neben, über und unter der Arbeitsstelle.

 

Verschließen aller Behältnisse mit brennbaren Flüssigkeiten (unabhängig von deren Flammpunkt). Dies gilt insbesondere auch für entleerte und nicht gereinigte (inertisierte) Behältnisse. Ist nicht auszuschließen, dass brennbare Dämpfe bereits im Schutzbereich vorhanden sind oder auftreten können, sind Feuer- und Heißarbeiten verboten.


Anmerkung: z. B. durch Abschaltung von Bedienungsgruppen der Brandmeldeanlage kann es zur Abschaltung von Lüftungsanlagen kommen, wodurch höhere Konzentrationen von z. B. brennbaren Dämpfen als im Normalbetrieb auftreten können.

 

Müssen Feuer- und Heißarbeiten direkt an Behältnissen, Rohrleitungen oder Kanälen durchgeführt werden, so sind aus diesen vor Arbeitsbeginn die brennbaren Stoffe zu entfernen und die Behältnisse, Rohrleitungen oder Kanäle gründlich zu reinigen. Behältnisse, Rohrleitungen oder Kanäle, in denen sich brennbare Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase befanden, sind zusätzlich entweder vollständig mit Wasser zu füllen oder zu inertisieren.

 

Brennbare Teile, die nicht entfernt werden können, sind mit nicht brennbaren – die Wärme schlecht leitenden – Materialien fugendicht abzudecken (z. B. nicht brennbare Matten oder Platten, nicht aber Bleche) und zuverlässig gegen Entflammung zu schützen.

 

Gefährdete Bauteile sind unmittelbar vor Beginn der Arbeiten mit Wasser zu befeuchten oder mit nassem Sand bzw. gleichwertigen Materialien abzudecken.

 

Bei vorhandener automatischer Brandmeldeanlage ist eine Abschaltung der automatischen Melder nur im Bereich der Arbeitsstelle zu veranlassen! Die übrigen Teile der Brandmeldeanlage bleiben in Betrieb!

 

Brennbare Dämmungen an zu bearbeitenden Bau- oder Anlagenteilen (z. B. Rohrleitungen, Lüftungskanäle, …) sind um die Arbeitsstelle so weit zu entfernen, dass eine Entzündung ausgeschlossen ist.

 

Es ist die notwendige Anzahl eingewiesener Personen (Kontrollorgane) zur Überwachung der Arbeitsstelle und der Umgebung anzufordern. Bei besonderer Gefahr ist die Aufsicht der allfällig vorhandenen Betriebsfeuerwehr anzufordern oder zeitgerecht um einen Brandsicherheitswachdienst bei der zuständigen öffentlichen Feuerwehr anzusuchen.

 

Tragbare Feuerlöscher sind bereitzustellen oder bei Vorhandensein von Wandhydranten ist eine gefüllte Schlauchleitung in der Nähe der Arbeitsstelle betriebsbereit abzulegen. Weiters haben sich der Durchführende und die Kontrollorgane mit sonstigen vorhandenen Löschgeräten vertraut zu machen.
Der Durchführende von Feuer- und Heißarbeiten und die Kontrollorgane haben sich mit den Alarmierungs-möglichkeiten (Feuerwehr) und der eigenen Fluchtwegsituation vertraut zu machen und den eigenen
Fluchtweg sicherzustellen.

 


Während der Arbeit:


Durchgehende Überwachung aller gefährdeten Bereiche durch den Ausführenden und die Kontrollorgane, insbesondere sorgfältige Überwachung der Flammen, des Funkenwurfs, des Wärmeflusses durch erhitzte Materialien, usw.

 

Beseitigen anfallender Elektrodenstummel in geeignete nichtbrennbare Behälter oder in einen Kübel mit Wasser.


Wiederholtes Kühlen und Befeuchten gefährdeter Bauteile mit Wasser.

 

Im Brandfall ist die Arbeit sofort einzustellen, die Feuerwehr zu alarmieren, Personen im Gefahrenbereich sind zu verständigen und es sind unverzüglich Löschmaßnahmen einzuleiten (Verhalten im Brandfall).

 

 

Nach Beendigung der Arbeit:

 

Nochmaliges Kühlen erhitzter Bauteile z. B. mit Wasser.

 

Gesamten Gefahrenbereich (siehe Punkt 5 der TRVB 104 O) einschließlich daneben, darüber und/oder darunter liegende Räume, Schächte und andere Hohlräume usw. gründlich und wiederholt auf Glimmstellen, Schwelgeruch und Rauchbildung kontrollieren. Diese Kontrollen müssen über mindestens zwei Stunden nach Beendigung der Arbeiten durchgeführt werden, wobei jeweils eine Kontrolle bei Beendigung der Tätigkeit, nach einer halben Stunde und nach zwei Stunden erforderlich ist. Abhängig von der tatsächlichen Gegebenheit (Lagerung, bauliche Situation) können auch wesentlich längere Kontrollzeiten und kürzere Zyklen erforderlich sein.

 

Hinweis: Längerdauernde Arbeitspausen (> 30 min.), sind wie Beendigung der Arbeit zu behandeln.

 

Sicherstellung, dass die Arbeitsstätte und ihre Umgebung während der erforderlichen Kontrollzeit, bei unumgänglicher Feuerarbeit am späten Nachmittag, auch während der Nacht zuverlässig überwacht werden.

 

Die Aufbewahrung von Acetylen-, Sauerstoff- und Flüssiggasflaschen über Nacht in Technik- oder Nutzerebenen in der Betriebsanlage ist nicht zulässig, es ist eine Rückführung in die Werkstätte oder geeignete Flaschenlagerräume erforderlich.

 

Zumindest provisorisches Verschließen von Durchbrüchen bei Brandabschnitten (z.B. Brandschutzpolster, Steinwolle, …)

 

Wiedereinschaltung der Brandmeldeanlage (Melder/Bedienungsgruppen) veranlassen.

 

Wiedereinräumen von brennbarem Material erst mehrere Stunden nach Beendigung der Nachkontrollen.

 

Kommen Sie einmal unvorhergesehen in die Lage, Montage- und Reparaturarbeiten an einem Ort auszuführen, wo die genannten Schutzmaßnahmen nicht genügen oder sich nicht durchführen lassen, so wenden Sie Kaltverfahren wie Schrauben, Sägen usw. an. Können Sie nicht selbst entscheiden, erörtern Sie das Vorgehen mit Ihrem Vorgesetzten oder dem Vertreter des Auftraggebers. Bei Vorhandensein einer Betriebsfeuerwehr ist allenfalls deren Stellungnahme einzuholen. Lassen Sie sich nie durch Zeitnot und andere Umstände zur Umgehung dieser Weisungen verleiten.

 

 

IM BRANDFALL


1. ALARMIEREN

 

  • sofort Brandmelder betätigen 
  • über Telefon Nr. ___________________

 

2. RETTEN

 

  • gefährdete Personen warnen

 

3. LÖSCHEN

 

  • wenn möglich Brandbekämpfung aufnehmen
  • Feuerwehr einweisen